Hausverwaltung

Wir kümmern uns um Ihre Immobilie.

Was einem lieb und teuer ist, das möchte man in guten und professionellen Händen wissen.
Es geht um Ihr Eigentum, deshalb sind uns Transparenz und eine offene Kommunikation wichtig. Unser Handeln dient Ihrem Wohlbefinden und der Wertsteigerung Ihrer Immobilie.

Unser Angebot- und Aufgabenspektrum umfasst hierbei:

  • Sorgfältige, transparente Fakturierung der laufenden Buchführung und termingerechte Erstellung einer übersichtlichen Jahresabrechnung
  • Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung: Mindestens einmal im Jahr wird von uns unter Einhaltung der gesetzlichen Formalitäten die Wohnungseigentümerversammlung vorbereitet und einberufen. Auf der Versammlung beraten die Eigentümer dann zu unterschiedlichen Themen, etwa zu anstehenden Sanierungsarbeiten am Gebäude, den Jahreswirtschaftsplan oder die Hausgeldabrechnung.
  • Aufstellung eines Wirtschaftsplans: Wir bereiten im Wirtschaftsplan die Einnahmen und Ausgaben des kommenden Wirtschaftsjahres für das Gemeinschaftseigentum auf. Die Einnahmen bestehen dabei aus dem Hausgeld, das die Wohnungseigentümer als Vorauszahlung zur Deckung laufender Kosten (Betriebskosten, Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten) entrichten.
  • Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums: Wir zeichnen uns dafür verantwortlich, das Eigentum der WEG durch pflegende und präventive Maßnahmen in seinem ursprünglichen Zustand zu erhalten sowie Mängel zeitnah zu beheben.
  • Rücklagenbildung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage: Um für zukünftige Mängel oder Schäden gerüstet zu sein, bildet die WEG eine Instandhaltungsrücklage.
  • Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen: Der Verwalter ist berechtigt, Willenserklärungen und Zustellungen im Namen der WEG entgegenzunehmen – sei es für oder gegen die WEG. Bei den Willenserklärungen kann es sich etwa um Mahnungen oder behördliche Bescheide handeln, bei den Zustellungen um gerichtliche Zustellungen beispielsweise in einem Rechtsstreit.
  • Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend machen: Im Falle einer entsprechenden Ermächtigung werden wir entsprechend aktiv, wenn beispielsweise ein Mit-Eigentümer sein Hausgeld oder die Zahlung einer Sonderumlage nicht leistet.

Als Sondereigentumsverwalter:

Sie können uns als Sondereigentumsverwalter beauftragen, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung nicht selbst bewohnen, sondern vermieten und sich nicht eigenständig um die Vermietung kümmern möchten oder können.

Zu unseren Aufgaben zählen hierbei:

  • Vereinnahmung und Überwachung der Mietzahlungen
  • Ansprechpartner für Mieter bei Fragen und Mängeln
  • Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung für den Mieter
  • Beauftragung von Handwerkern bei notwendigen Reparaturen
  • Vertretung in Rechtsangelegenheiten

Als Mietverwalter:

Ein Mietverwalter wird eingesetzt, wenn es für ein Mehrparteienhaus einen einzigen Eigentümer gibt und er die Wohnungen vermietet.

Zu unseren Aufgaben zählen hierbei:

  • Zuständigkeit für Vermietung der Wohneinheiten
  • Verwaltung der Mieteinnahmen
  • ERstellung der Betriebskostenabrechnung
  • Organistation eines Hausmeisters
  • Beauftragung von Handwerkern bei Reparaturen
  • Vertretung in Rechtsangelegenheiten